1.1. Zweck

Das Betriebsreglement regelt die Organisation und die grundsätzlichen Aufgaben von Trägerschaft und Geschäftsstelle.

1.2. Grundlagen

Grundlagen für das Betriebsreglement bilden:
Statuten des Trägervereins und Auftrag und Konzept.

2. Organisation

3. Aufgaben Trägerverein

Die Aufgaben und Kompetenzen des Trägervereins sind gemäss Statuten wie folgt festgelegt:

  • Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Kontrollstelle
  • Abnahme der Jahresberichte von Präsident und Geschäftsstellenleiterin, Genehmigung der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes
  • Änderung der Statuten
  • Auflösung des Vereins

4. Aufgaben Vorstand

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  1. Strategische Ausrichtung und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Anstellung von Geschäftsstellenleiterin und Einsatzleiterinnen
  3. Genehmigung von Konzepten und Reglementen
  4. Genehmigung des Budgets
  5. Beschlussfassung über alle Geschäfte, die nicht dem Trägerverein oder der Geschäftsstelle zugeordnet sind.

5. Geschäftsstelle

Die Leiterin der Geschäftsstelle ist zuständig für die operative Führung des Betriebes.

Die Geschäftsstellenleiterin

  • führt als vorgesetzte Stelle die Einsatzleiterinnen,
  • leitet das Finanzwesen,
  • ist Verbindungsstelle zum Vorstand und nimmt mit beratender Stimme an dessen Sitzungen teil,
  • ist Ansprechpartnerin für Krankenkassen, Invalidenversicherung, Gemeinden, Kantone, etc.
  • ist verantwortlich für die Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit den Einsatzleiterinnen. Weitere Aufgaben sind in der Stellenbeschreibung der Geschäftsstellenleiterin festgehalten.

Die Einsatzleiterinnen

  • führen als vorgesetzte Stelle das Personal in ihrem Einsatzgebiet,
  • koordinieren und leiten die Einsätze in ihrem Einsatzgebiet,
  • nehmen an den Sitzungen der Geschäftsstelle teil,
  • sind Ansprechpartnerinnen für Eltern, Ärzte und weitere Partner für die direkte Betreuung der Patienten,
  • organisieren die Fortbildung.

Weitere Aufgaben sind in der Stellenbeschreibung der Einsatzleiterin umschrieben.

6. Finanzen

6.1. Mittelbeschaffung

Die finanziellen Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:

  • Rechnungsstellung an Krankenkassen und IV
  • Mitgliederbeiträge
  • Gönnerbeiträge
  • Spenden

6.2. Kompetenzen

Die Finanzkompetenz des Vorstandes und der Geschäftstelle richtet sich generell nach dem Budget. Für Investitionen bis max. Fr. 2000.- pro Jahr entscheidet die Geschäftsstelle.

Auf Antrag der Geschäftsstellenleiterin und im Verfahren der Budgetgenehmigung beschliesst der Vorstand Lohnanpassungen und Teuerungszulagen.
Die Anpassungen der Pensen aller Mitarbeitenden der Geschäftsstelle obliegen im Kostenrahmen von max. 16% des Gesamtaufwandes (Basis Abrechnung Vorjahr) der Geschäftsstellenleiterin.

7. Unterschriften

Für den Verein zeichnen der Präsident oder ein Mitglied des Vorstandes mit der Leiterin der Geschäftsstelle kollektiv.

8. Inkraftsetzung

Das vorliegende Reglement wurde vom Vorstand an der Sitzung vom 13. August 2003 genehmigt und tritt auf den 1. Dezember 2003 in Kraft.

 

Verein Kinderspitex Nordwestschweiz
Prof. Dr. Hanspeter Gnehm, Präsident