Trägerverein

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Verein Kinderspitex Nordwestschweiz

PräsidentWalter Heutschi
Herrenacker 1

5734 Reinach AG

KontaktadresseLucia Vogt
Reinertstrasse 23
4515 Oberdorf SO

Organisation

Die strategische Führung obliegt dem Vorstand. Für die operative Umsetzung ist die Geschäftsstelle zuständig.

Grundlagen

Vorstand Statuten

Vision und Leitsätze

Betriebsreglement



GeschäftsstelleAufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle

Funktionsbeschreibungen

Personalreglement

Spesenreglement

Arbeitsverträge


Auftrag

Damit eine Betreuung zu Hause, im gewohnten Umfeld, möglich ist, bietet die Kinderspitex den betroffenen Familien mit fachlich qualifiziertem Personal Unterstützung an.
Die Kinderspitex pflegt mit anderen Organisationen und Institutionen guten Kontakt und Zusammenarbeit (Kinderspitäler, Pädiater, Betroffene, lokale Spitex-Dienste, Pro Infirmis, Krebsliga u.a.m.)

Finanzierung

Der Verein Kinderspitex finanziert seinen Aufwand durch Rechnungsstellung der erbrachten Leistungen an die Krankenkassen und die Invalidenversicherung. Damit die vollen Kosten gedeckt werden können, ist der Verein auf Beiträge und Spenden Dritter angewiesen.

Grobkonzept/Grundsätze

Mit Hilfe einer qualifizierten, umfassenden Pflege soll kranken oder behin-derten Säuglingen, Kindern und Jugendlichen die Betreuung zu Hause ermöglicht werden. Die ambulante Pflege des Kindes soll seine Lebensqualität verbessern, ohne dass seine Sicherheit gefährdet wird. Der Zustand des Patienten muss einigermassen stabil sein.
Die möglicherweise eintretenden Komplikationen und die entsprechenden Massnahmen sollten bekannt sein. Der Einsatz der Kinderspitex soll einen Spitalaufenthalt verkürzen oder vermeiden.
Die Pflege des Patienten muss so anspruchsvoll sein, dass das spezialisierte Fachwissen der Kinderspitex notwendig ist. Der Einsatz darf aber in der Regel nicht so aufwendig sein, dass eine Mitarbeiterin der Kinderspitex permanent anwesend sein muss. Angehörige und ev. andere Dienste müssen einen Teil der Betreuung übernehmen können.

Einsatzgebiet

Das Einsatzgebiet beschränkt sich grundsätzlich auf die Gemeinden der Kantone Aargau, Solothurn und Baselland.

Bedarfsabklärung

Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen stützt sich auf eine ärztliche Verordnung ab und wird durch die Bedarfsabklärung mit der Familie geregelt.

Zusammenarbeit

Die Eltern müssen bereit sein, (ev. mit Angehörigen und Bekannten) einen mit Eltern Teil der Pflege und Betreuung zu übernehmen.
Die Wünsche des Kindes und der Familie sind, soweit möglich, zu berücksichtigen.

Pflegepersonal

Rechte, Pflichten und Verantwortung des Pflegepersonals werden in einem Reglement festgehalten.
Mit einer ständigen Fortbildung wird die Qualität einer guten Pflege der Patienten erreicht resp. erhalten.

Ärztliche Betreuung

Der behandelnde Arzt muss gut über die Krankheit und den Zustand des Kindes informiert sein. Es muss geregelt und allen Beteiligten bekannt sein, wie bei einem Zwischenfall vorzugehen ist.
Eine rasche ärztliche Betreuung muss gewährleistet sein.

Qualitätssicherung

Die Kinderspitex Nordwestschweiz verpflichtet sich zur Qualitätssicherung gemäss den Tarifverträgen zur obligatorischen Krankenversicherung.

Gerichtsstand

Bei Auseinandersetzungen mit dem Verein Kinderspitex Nordwestschweiz ist Aarau der Gerichtsstand.

Inkraftsetzung

Das vorliegende Konzept wurde vom Vorstand an der Sitzung vom 7.2.2002 genehmigt und tritt sofort in Kraft.

 

Verein Kinderspitex Nordwestschweiz

Prof. Dr. Hanspeter Gnehm